Rechtsmittelverfahren
Anzahl der Rechtsmittelverfahren
Zwischen 2015 und 2024 wurden in 304 Verfahren (166 Feststellungsverfahren, 138 Genehmigungsverfahren) beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerden eingebracht.
Nicht inbegriffen in dieser Anzahl sind Beschwerden, die zu keiner UVP-relevanten inhaltlichen Entscheidung des BVwG geführt haben (z.B. Anträge ohne Antragslegitimation, Anträge auf Akteneinsicht oder Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens).
Von 2015 bis 2024 wurden 311 Entscheidungen (174 Feststellungsverfahren, 137 Genehmigungsverfahren) vom Bundesverwaltungsgericht getroffen.
Nicht inbegriffen in dieser Anzahl sind Entscheidungen des BVwG ohne inhaltliche UVP-Verfahrensrelevanz (z.B. Anträge ohne Antragslegitimation, Kostenentscheidungen oder Zurückziehungen von Anträgen).
Das BVwG fungiert als Rechtsmittelinstanz in UVP-Angelegenheiten (ausgenommen sind Beschwerden gegen Strafbescheide). Dabei ist das Gericht grundsätzlich angehalten in der Sache selbst zu ermitteln und zu entscheiden. Die Möglichkeit einer Zurückverweisung an die UVP-Behörde zur Verfahrensergänzung gibt es nur ausnahmsweise, wenn krasse und besonders gravierenden Ermittlungslücken bestehen.